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Wir haben die Info erhalten, dass die AOK BaWü es nicht akzeptiert, wenn eine andere PZN bei §300 abgerechnet wird, als die die verordnet wurde.
Dies betrifft dann in erster Linie die Wunde, daher bitte beachten und ab sofort die Rezepte zur Korrektur geben, anstatt den Preis des günstigeren Artikels abzurechnen.
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